Was ist altersbedingte Gesundheitsgefahr?

Zeit lässt sich bekanntermaßen nicht aufhalten – dementsprechend setzt mit vergehender Zeit die Alterung des menschlichen Körpers ein. In den letzten Jahren vor der Rente resultieren körperliche Beeinträchtigungen darin, dass gewisse Arbeiten nicht mehr möglich sind. Die ersten Einschränkungen können in verschiedenen Altersklassen eintreten, bereits beginnend ab dem Alter von 25 Jahren.

Außerdem ist nicht nur der altersbedingte Verschleiß eine unausweichliche Hürde. Im  Arbeitsleben erleiden viele Beschäftigte Krankheiten, die unter Umständen die Berufsfähigkeit entscheidend einschränken können. Hier ist es die Aufgabe für Mitglieder der Berufsgenossenschaften und der Sozialversicherungen, für Lösungen und Hilfeleistungen zu sorgen.