Was ist sicherheitstechnische Betreuung?

Jedes deutsche Unternehmen, das Mitarbeiter beschäftigt, ist laut Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) gesetzlich dazu verpflichtet, für Arbeits- und Gesundheitsschutz zu sorgen. Dazu muss es sich von einer Fachkraft für Arbeitssicherheit und einem Facharzt für Arbeitsmedizin unterstützen lassen. Bis zu einer bestimmten Betriebsgröße (abhängig von den einzelnen Berufsgenossenschaften) ermöglichen diese dem Unternehmer an dem Unternehmermodell teilzunehmen. Hierbei können Mitarbeiter des Unternehmens die entsprechende Qualifikation erwerben, um diese Position selbst zu belegen. Doch verfügt kein Beschäftigter über diese Ausbildung, so müssen qualifizierte Personen bestellt werden.

Laut Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) ist es die Aufgabe der Fachkraft für Arbeitssicherheit, das Unternehmen in allen Belangen der Arbeitssicherheit zu unterstützen. Sie berät, beantwortet Fragen und äußert Empfehlungen. All diese Prozesse muss die Fachkraft außerdem dokumentieren.