Was ist die Pflichtenübertragung?

Die Gewährleistung und Sicherung von Arbeits- und Gesundheitsschutz gehört zu den Unternehmerpflichten eines jeden Arbeitgebers. Sieht sich der Arbeitgeber jedoch fachlich nicht dazu im Stande oder ist das Unternehmen zu groß ist, kann er diese Pflichten auf dritte Personen übertragen.

Diese Übertragung muss der Arbeitgeber schriftlich bestätigen. Die dritte Person wird damit befugt, über finanzielle Mittel zu verfügen und darf unmittelbaren Einfluss auf die Arbeitsgestaltung haben. Der Arbeitgeber muss bei Auswahl des Sicherheitsbeauftragten sicherstellen, dass diese Person auch über die nötigen Kompetenzen verfügt. Ist die Auswahl geschehen, so ist fortan der Sicherheitsbeauftragte für den Arbeits- und Gesundheitsschutz im Unternehmen verantwortlich.