Was ist Betriebliches Eingliederungsmanagement?

Betriebliches Eingliederungsmanagement, kurz BEM, ist eine Aufgabe eines jeden Arbeitgebers. Seit 2004 ist es Gesetz, länger erkrankte Mitarbeiter in die tägliche Arbeit mit einzugliedern und dafür zu sorgen, dass Arbeitsunfähigkeit im größtmöglichen Umfang überwunden und verhindert wird. Im Grunde genommen hat Betriebliches Eingliederungsmanagement das Ziel, die Gesundheit der Mitarbeiter umfassend zu schützen und steht sehr Fokus von Arbeits- und Gesundheitsschutz.

Das vorschreibende Gesetz ist § 167 Abs. 2 Neuntes Buch Sozialgesetzbuch (SGB IX). Der Arbeitgeber ist zu BEM verpflichtet, sobald ein Arbeitnehmer in einem Jahr länger als sechs Wochen ohne Unterbrechung oder wiederholt arbeitsunfähig gewesen ist und wieder in den Betrieb eingegliedert werden muss.