Betriebsanweisung erstellen
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Betriebsanweisung erstellen

Wenn Gefährdungen am Arbeitsplatz nicht ganz beseitigt oder durch die Einführung technischer Schutzmaßnahmen vermieden werden können, sind Arbeitgeber dazu verpflichtet, organisatorische Maßnahmen zu ergreifen, um das sicherheitsgerechte Verhalten der Beschäftigten zu fördern. Dabei kommt den Betriebsanweisungen zentrale Bedeutung zu. Die Betriebsanweisung ist ein wichtiges Instrument zur Gefahrenprävention am Arbeitsplatz. Erfahren Sie, wie Sie rechtssichere Betriebsanweisungen erstellen und welche Angaben darin auf keinen Fall fehlen dürfen.

Betriebsanweisung Definition

Bei der Betriebsanweisung handelt es sich um ein wichtiges Dokument im betrieblichen Arbeitsschutz, das in erster Linie dazu dient, die Mitarbeiter über mögliche Gefahren am Arbeitsplatz aufzuklären und ihnen geeignete Schutzmaßnahmen und Verhaltensregeln im Umgang mit einem bestimmten Arbeitsmittel oder einem bestimmten Stoff zu vermitteln.

Rechtliche Grundlagen: Wann ist eine Betriebsanweisung Pflicht?

In §12 BetrSichV fordert der Gesetzgeber, dass der Arbeitgeber seinen Mitarbeitern vor dem erstmaligen Gebrauch eines Arbeitsmittels eine schriftliche Betriebsanweisung zur Verfügung stellt. Welche Arbeitsmittel konkret von dieser Regelung betroffen sind, ist jedoch nicht eindeutig festgelegt. So kann eine Betriebsanweisung nicht nur für diverse Werkzeuge, Maschinen und Anlagen, sondern auch für Stoffe und Stoffgemische oder sogar ganze Arbeitsbereiche und Tätigkeiten sinnvoll sein.

In der Praxis hat es sich als zielführend erwiesen, die Notwendigkeit einer Betriebsanweisung im Rahmen einer Gefährdungsbeurteilung zu ermitteln. Hat diese ergeben, dass in Ihrem Betrieb bestimmte Gefährdungen bestehen, die sich weder durch Substitution noch durch technische Schutzmaßnahmen beseitigen lassen, kann die Erstellung eine Betriebsanweisung erforderlich sein. Besteht nur eine geringe Gefährdung, sind Betriebsanweisungen normalerweise nicht notwendig. Zwingend vorgeschrieben sind Betriebsanweisungen für  Gefahrstoffe (§14 GefStoffV), Biostoffe (§14 BioStoffV) und gentechnische Arbeiten (§12 GenTSV).

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Um einen sicheren Umgang mit Arbeitsmitteln zu gewährleisten, schreibt der Gesetzgeber Betriebsanweisungen vor.

Ziele und Nutzen von Betriebsanweisungen

Betriebsanweisungen tragen entscheidend zur Betriebssicherheit bei, da die Beschäftigten hier jederzeit nachlesen können, welche Schutzmaßnahmen und Verhaltensregeln sie im Umgang mit einem bestimmten Arbeitsmittel oder Stoff beachten müssen, um gefahrenloses Arbeiten zu gewährleisten. Die Beachtung der Betriebsanweisungen ist für die Mitarbeiter sogar verpflichtend. Zu diesem Zweck müssen diese gut sichtbar an geeigneten Stellen ausgehangen werden.

Darüber hinaus erleichtern Betriebsanweisungen die Schulungen der Angestellten erheblich. Diese können für Unterweisungen genutzt werden, um den Teilnehmern die wichtigsten Informationen in kurzer und prägnanter Form zu vermitteln.

Nicht zuletzt kann der Arbeitgeber anhand der Betriebsanweisungen belegen, dass er der Erfüllung der gesetzlichen Vorgaben nachgekommen ist, was ihm höhere Rechtssicherheit verschafft.

Wer ist für die Erstellung der Betriebsanweisung zuständig?

Die Erstellung von Betriebsanweisungen liegt immer in der Verantwortung des Arbeitgebers. Er kann seine Pflicht aber auf andere Personen übertragen. Meist kommt diese Aufgabe dann der Fachkraft für Arbeitssicherheit zu. Aber auch die Erstellung der Betriebsanweisung durch den Betriebsarzt oder externe Fachleute ist denkbar.

Gestaltung der Betriebsanweisung: Das bedeuten die unterschiedlichen Farben

Zu Aufbau und Form der Betriebsanweisung macht der Gesetzgeber kaum Vorgaben. Bei der Gestaltung hat sich allerdings ein farbiger Rand bewährt. Dabei stehen unterschiedliche Farben für unterschiedliche Arten von Betriebsanweisungen:

  • Blau: Arbeitsmittel
  • Orange: Gefahrstoffe
  • Grün: Biostoffe
  • Gelb: Gentechnische Arbeiten

In der Regel finden sich darüber hinaus Warn- und Gebotssymbole am Seitenrand. Piktogramme machen die Betriebsanweisung anschaulicher und verdeutlichen auch Arbeitnehmern, deren Kenntnisse der Schriftsprache unzureichend sind, worauf Sie bei der Anwendung achten müssen.

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Für Gefahrstoffe ist die Erstellung einer Betriebsanweisung Pflicht.

Betriebsanweisung erstellen: Der korrekte Aufbau

Beim Erstellen der Betriebsanweisung ist es wichtig, dass wesentliche Informationen sofort erkennbar sind. Formulieren Sie deshalb kurze, prägnante Sätze, die konkrete Handlungsanweisungen beinhalten und Nebensächlichkeiten vermeiden. Die Gliederung einer Betriebsanweisung erfolgt meist anhand des folgenden Schemas:

  • Arbeitsbereich oder Tätigkeit
  • Gefahren für Mensch und Umwelt
  • Schutzmaßnahmen und Verhaltensregeln
  • Verhalten bei Störungen
  • Verhalten bei Unfällen: Erste Hilfe
  • Instandhaltung
  • Sachgerechte Entsorgung

Für eine konkrete Betriebsanweisung treffen häufig nicht alle Punkte zu. Auch die Reihenfolge der einzelnen Inhalte ist nicht vorgeschrieben. Wenn es keinen triftigen Grund dafür gibt, sollte aber von dem gängigen Standard nicht abgewichen werden. Wichtig ist, dass die Betriebsanweisung von dem Vorgesetzten unterschrieben wird. Erst dadurch erhält sie ihre Verbindlichkeit.

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