Alternativbetreuung in der Zahnmedizin
Wer das Wort „Arzt“ hört, denkt wahrscheinlich erst einmal an den Hausarzt und an Krankenhäuser. Das sind wichtige Institutionen, die Menschen bei Krankheit und Not zur Seite stehen und sie bestmöglich betreuen.
Das tun auch Ärzte in der Zahnmedizin – also Zahnärzte und Kieferorthopäden. Sie helfen, die Zähne und den Kiefer zu schonen und zu schönen – auch wenn sich die meisten Menschen schönere Dinge vorstellen können, als eine Wurzelbehandlung zu bekommen.
Ein sorgfältiger Zahnmediziner wird stets darauf achten, dass dem Patienten nichts geschieht und alles glatt läuft – doch man darf nicht vergessen, dass der Zahnarzt sich und seine Angestellten auch schützen muss.
Betäubungsspritzen, Bohrer, Skalpelle – die Werkzeuge, derer sich ein Zahnmediziner bedient, können sehr gefährlich sein. Auch übertragbare Krankheiten oder mangelnde Hygiene in der Praxis sind potenzielle Gefahrenquellen. Daher ist es extrem wichtig, möglichst guten Arbeits- und Gesundheitsschutz zu praktizieren.
Ausbildung für einen Beruf in der Zahnmedizin
Wer ein Studium der Zahnmedizin erfolgreich absolviert hat, darf sich in Deutschland Zahnarzt nennen. Teil dieses Studiums ist neben Vorlesungen und Prüfungen, das Vorphysikum, das Physikum, das Klinikum und – abschließend – die Approbation, auch bekannt als selbstständige Berufserlaubnis.
Wer diese erlangt hat, ist dazu berechtigt, als Privatarzt, Vertragsfacharzt sowie als Angestellter einer Klinik oder Zahnarztpraxis tätig sein. Schon während des Studiums dürfen sich Studierende für eine Fachrichtung entscheiden. Oralchirurgie, Kieferorthopädie oder öffentliches Gesundheitswesen stehen zur Wahl.
Alternativbetreuung statt Regelbetreuung
Kleine und größeren Zahnarztpraxen können, wenn die Mitarbeiteranzahl 50 nicht übersteigt, zwischen zwei Betreuungsmodellen wählen, um Arbeits- und Gesundheitsschutz in der Praxis durchzusetzen. Das sind die Regelbetreuung und die Alternativbetreuung. Praxen, die mehr als 50 Mitarbeiter haben, sind gesetzlich dazu verpflichtet, die Regelbetreuung zu beziehen.
In diesem Falle betreut ein externer Berater das Unternehmen in allen Belangen des Arbeitsschutzes. Er informiert den Praxischef und seine Mitarbeiter ausführlich und steht bei Fragen zur Seite. Außerdem erstellt er die Gefährdungsbeurteilung, ein Dokument, auf dem alle Risiken und Gefährdungen im Unternehmen aufgeführt sind.
Bei Defiziten ist der Arbeitgeber dazu verpflichtet, für Lösungen zu sorgen. Bei der Alternativbetreuung ist das Ergebnis das gleiche, aber der Ansatz ein anderer.