Alternativbetreuung in der Humanmedizin
Ärzte sind wichtige Mitglieder unserer Gesellschaft. Ausgebildet in verschiedenen Disziplinen der Humanmedizin erkennen, vorbeugen und behandeln sie Krankheiten und kümmern sich um die Gesundheit ihrer Mitmenschen.
Dadurch stellen sie ihr Leben in den Dienst der Menschheit und sind durch einen geschworenen Eid moralischen und ethischen Grundsätzen verpflichtet. In Krankenhäusern und Arztpraxen stehen sie bei Krankheit und Not stets zur Seite.
Ein sorgfältiger Arzt achtet immer darauf, dass Patienten bei Unfällen und Krankheiten bestmöglich behandelt werden und schnellstmöglich wieder ihre Gesundheit erlangen. Dabei sollte nicht vergessen werden, wie anstrengend der Beruf eines Arztes ist – besonders in Notaufnahmen von Krankenhäusern.
Nachtschichten, lange Arbeitszeiten, unfreundlicher Menschenkontakt und unangenehme Zwischenfälle strapazieren die Nerven von Ärzten sehr. Gefahrenquellen sind zuhauf vorhanden: Medizinisches Werkzeug, Maschinen, biologische Gefahrenstoffe – Vorsicht und eine sorgfältige Ausbildung sind geboten. Dazu gehört auch möglichst guter Arbeits- und Gesundheitsschutz.
Die Ausbildung in der Humanmedizin
Wer eine Karriere in der Humanmedizin anstrebt, muss ein Medizinstudium absolvieren. An verschiedenen Universitäten ist das in Deutschland möglich, allerdings ist der Durchschnitt der geforderten Hochschulzugangsberechtigung rekordverdächtig hoch. Nach erfolgreicher Approbation, das Fachwort für die Berufserlaubnis, dürfen sich ehemalige Studierende in Deutschland offiziell Arzt nennen.
Teil des langen Studiums sind das Vorphysikum, das Physikum, das Klinikum und die Approbation. Im Studium selbst entscheidet man sich für eine Fachrichtung, beispielsweise Chirurgie, Neurologie, Orthopädie etc. Wer in seiner Spezialisierung die Berufserlaubnis erlangt hat, darf als Arzt tätig sein.
Alternativbetreuung statt Regelbetreuung
In allen Arztpraxen und medizinischen Einrichtungen ist Arbeits- und Gesundheitsschutz gesetzlich vorgeschrieben. Sind weniger als 50 Mitarbeiter angestellt, darf der Arbeitgeber zwischen zwei Betreuungsmodellen entscheiden: Regelbetreuung oder alternative Betreuung. Die Norm ist Regelbetreuung, bei der ein externer Berater, die Fachkraft für Arbeitssicherheit, die Praxis in allen Belangen des Arbeitsschutzes unterstützt.
Jedoch steht er nicht nur beratend zur Seite, sondern prüft die Praxis auch auf Herz und Nieren. Er erstellt eine Gefährdungsbeurteilung, auf der alle Gefahren und Risiken verzeichnet sind. Beispielsweise verwendete Gefahrstoffe, Maschinen und weitere Gefahrenquellen. Bestehen irgendwo Defizite, so macht der externe Experte darauf aufmerksam, was den Arbeitgeber im Gegenzug verpflichtet, diese Schwachstellen zu beseitigen. Alles in allem ein sehr bürokratischer und unflexibler Prozess.