Alternativbetreuung in der Humanmedizin

Alternativbetreuung in der Humanmedizin

Ärzte sind wichtige Mitglieder unserer Gesellschaft. Ausgebildet in verschiedenen Disziplinen der Humanmedizin erkennen, vorbeugen und behandeln sie Krankheiten und kümmern sich um die Gesundheit ihrer Mitmenschen.

Dadurch stellen sie ihr Leben in den Dienst der Menschheit und sind durch einen geschworenen Eid moralischen und ethischen Grundsätzen verpflichtet. In Krankenhäusern und Arztpraxen stehen sie bei Krankheit und Not stets zur Seite.

Ein sorgfältiger Arzt achtet immer darauf, dass Patienten bei Unfällen und Krankheiten bestmöglich behandelt werden und schnellstmöglich wieder ihre Gesundheit erlangen. Dabei sollte nicht vergessen werden, wie anstrengend der Beruf eines Arztes ist – besonders in Notaufnahmen von Krankenhäusern.

Nachtschichten, lange Arbeitszeiten, unfreundlicher Menschenkontakt und unangenehme Zwischenfälle strapazieren die Nerven von Ärzten sehr. Gefahrenquellen sind zuhauf vorhanden: Medizinisches Werkzeug, Maschinen, biologische Gefahrenstoffe – Vorsicht und eine sorgfältige Ausbildung sind geboten. Dazu gehört auch möglichst guter Arbeits- und Gesundheitsschutz.

Die Ausbildung in der Humanmedizin

Wer eine Karriere in der Humanmedizin anstrebt, muss ein Medizinstudium absolvieren. An verschiedenen Universitäten ist das in Deutschland möglich, allerdings ist der Durchschnitt der geforderten Hochschulzugangsberechtigung rekordverdächtig hoch. Nach erfolgreicher Approbation, das Fachwort für die Berufserlaubnis, dürfen sich ehemalige Studierende in Deutschland offiziell Arzt nennen.

Teil des langen Studiums sind das Vorphysikum, das Physikum, das Klinikum und die Approbation. Im Studium selbst entscheidet man sich für eine Fachrichtung, beispielsweise Chirurgie, Neurologie, Orthopädie etc. Wer in seiner Spezialisierung die Berufserlaubnis erlangt hat, darf als Arzt tätig sein.

Alternativbetreuung statt Regelbetreuung

In allen Arztpraxen und medizinischen Einrichtungen ist Arbeits- und Gesundheitsschutz gesetzlich vorgeschrieben. Sind weniger als 50 Mitarbeiter angestellt, darf der Arbeitgeber zwischen zwei Betreuungsmodellen entscheiden: Regelbetreuung oder alternative Betreuung. Die Norm ist Regelbetreuung, bei der ein externer Berater, die Fachkraft für Arbeitssicherheit, die Praxis in allen Belangen des Arbeitsschutzes unterstützt.

Jedoch steht er nicht nur beratend zur Seite, sondern prüft die Praxis auch auf Herz und Nieren. Er erstellt eine Gefährdungsbeurteilung, auf der alle Gefahren und Risiken verzeichnet sind. Beispielsweise verwendete Gefahrstoffe, Maschinen und weitere Gefahrenquellen. Bestehen irgendwo Defizite, so macht der externe Experte darauf aufmerksam, was den Arbeitgeber im Gegenzug verpflichtet, diese Schwachstellen zu beseitigen. Alles in allem ein sehr bürokratischer und unflexibler Prozess.

Ärzte retten Menschenleben – dürfen allerdings ihre eigene Gesundheit nicht vernachlässigen. Daher ist Arbeits- und Gesundheitsschutz in der Humanmedizin Pflicht!

Ärzte retten Menschenleben – dürfen allerdings ihre eigene Gesundheit nicht vernachlässigen. Daher ist Arbeits- und Gesundheitsschutz in der Humanmedizin Pflicht!

Alternative Betreuung

Wer darauf verzichten möchte, für den könnte die alternative Betreuung geeignet sein. Hier schlüpft der Arbeitgeber in die Rolle des Experten. Voraussetzung dafür ist, dass er eine Reihe von Schulungen absolviert (sechs Lerneinheiten à 45 Minuten).

Der Dozent vermittelt die wichtigsten Informationen und Maßnahmen des Arbeits- und Gesundheitsschutzes, so dass die Notwendigkeit einer externen Person gänzlich entfällt. Lediglich in Ausnahmen kann eine außenstehende Person konsultiert werden. Für die Erstellung der Gefährdungsbeurteilung und alle weiteren schutztechnischen Maßnahmen ist jedoch der geschulte Arbeitgeber selbst verantwortlich.

Gefahren und Risiken erkennt der frischgebackene Arbeitsschutzexperte selbst und beseitigt sie anschließend. Das macht den Ablauf flexibler und kostengünstiger, da das Honorar für eine externe Person entfällt. Allerdings verpflichtet sich der Arbeitgeber, die Schulung alle fünf Jahre aufs Neue zu absolvieren, um die Kenntnisse aktuell zu halten. Andernfalls entfällt die Lizenz und die Praxis muss zur Regelbetreuung zurück.

Wir vom Büro für Arbeit & Umwelt bieten für alle Arztpraxen und medizinischen Einrichtungen mit bis zu 50 Beschäftigten das Unternehmermodell der Alternativbetreuung an. Als ein offizieller Kooperationspartner der BGW sind wir der richtige Ansprechpartner, wenn Sie die Organisation und Optimierung des Arbeitsschutzes in Ihrem Betrieb zukünftig selbst in die Hand nehmen wollen. Sie haben Interesse an unserem Angebot oder weitere Fragen zur Alternativbetreuung? Dann kontaktieren Sie uns gerne. Wir freuen uns auf Ihre Anfrage!