Alternativbetreuung in Beauty und Wellness

Alternativbetreuung in Beauty und Wellness

Die Beauty Branche boomt und so vielfältig wie ihre Anwender sind auch die verschiedenen Bereiche, die sie umfasst.

Doch ganz egal, ob Sie im Kosmetikbereich, in Badebetrieben, Nagelstudios oder als Tätowierer tätig sind – in allen Branchen ergeben sich spezifische gesundheitliche Gefährdungen für die Beschäftigten, die einen gewissenhaften Arbeits- und Gesundheitsschutz erfordern.

Häufig sind Betriebe im Beauty und Wellness Bereich recht klein und verfügen nur über wenige Angestellte. Da lohnt es sich nur in den seltensten Fällen, eine externe Fachkraft für Arbeitssicherheit zu Rate zu ziehen.

Machen Sie sich die Möglichkeit der alternativen bedarfsorientierten Betreuung zunutze, um den Arbeitsschutz künftig selbst in die Hand zu nehmen.

Die Arbeit an Behandlungsliegen kann für die Mitarbeiter zu körperlichen Beschwerden führen, wenn diese nicht ergonomisch gestaltet sind. Höhenverstellbare Geräte haben den Vorteil, dass der Kosmetiker die Liege individuell an seine Größe anpassen kann.

Die Arbeit an Behandlungsliegen kann für die Mitarbeiter zu körperlichen Beschwerden führen, wenn diese nicht ergonomisch gestaltet sind. Höhenverstellbare Geräte haben den Vorteil, dass der Kosmetiker die Liege individuell an seine Größe anpassen kann.

Risikofaktor Behandlungsliege in Kosmetik- und Fußpflegepraxen

Im Kosmetikbereich nehmen die Kunden in der Regel auf speziellen Behandlungsliegen oder –stühlen Platz, um während der Behandlung einen möglichst großen Komfort zu erfahren.

Doch auch die Angestellten sollten sich während ihrer Tätigkeit wohl fühlen und in bequemer Haltung arbeiten dürfen. Behandlungsliegen sollten also höhenverstellbar sein, damit der Kosmetiker bzw. die Kosmetikerin die Liege individuell auf seine / ihre Größe anpassen kann.

Auch Stehhilfen bieten sich in vielen Betrieben an.  Desweiteren ist zu beachten, dass elektrisch betriebene Behandlungsliegen regelmäßig auf ihre Funktionstüchtigkeit überprüft werden müssen. Aber auch alle anderen elektronischen Geräte in Ihrem Betrieb sind der regelmäßigen Prüfung durch eine geschulte Elektrofachkraft zu unterziehen.

Dazu zählen sogar das Radio und der Wasserkocher, die ausschließlich von den Mitarbeitern genutzt werden.

Haut- und Atemwegserkrankungen in Nagelstudios

Eine weitere Gefährdung ergibt sich aus der Arbeit mit kosmetischen Produkten, die häufig hautirritierende Duft-, Farb- und Konservierungsstoffe enthalten. Das ist beispielsweise bei Massageölen und Fußpflegecremes der Fall. Besonders gefährdet sind Mitarbeiter in Nagelstudios. Werden die in Nagellacken, -entfernern und –klebern enthaltenen Acrylate eingeatmet, kann das gesundheitsschädliche Folgen haben.

Auch feinste Staubartikel, die beim Feilen von Nägeln entstehen, sind nicht zu unterschätzen. Ermitteln Sie im Rahmen einer Gefährdungsbeurteilung, welchen Gefährdungen Ihre Mitarbeiter konkrete ausgesetzt sind. Treffen Sie darauf basierend entsprechende Schutzmaßnahmen, wobei Sie sich am T-O-P-Prinzip orientieren.

Dabei haben technische Schutzmaßnahmen immer Vorrang vor organisatorischen. Kann eine Gefährdung nicht auf das nötige Minimum reduziert werden, sind persönliche Schutzmaßnahmen zu ergreifen.

Dazu zählt auch das Anlegen der Persönlichen Schutzausrüstung (PSA), die im Beauty und Wellness Bereich in der Regel aus geeigneten Schutzhandschuhen, ggf. Mund- und Nasenschutz, besteht. Vergessen Sie auch nicht, den Beschäftigten geeignete Hautschutz- und Hautpflegemittel zur Verfügung zu stellen.

In Betrieben, in denen Infektionsgefahr droht, muss der Arbeitgeber seinen Mitarbeitern das Angebot einer arbeitsmedizinischen Vorsorge einräumen. Diese umfasst auch die Durchführung von Schutzimpfungen.

In Betrieben, in denen Infektionsgefahr droht, muss der Arbeitgeber seinen Mitarbeitern das Angebot einer arbeitsmedizinischen Vorsorge einräumen. Diese umfasst auch die Durchführung von Schutzimpfungen.

Infektionsgefahr beim Tätowierer

Immer wenn Kunden mit schneidenden oder stechenden Instrumenten behandelt werden, kann eine Infektionsgefahr für den Mitarbeiter nicht ausgeschlossen werden. Das ist insbesondere in Tätowier- und Piercing-Studios der Fall. Da bei diesen Tätigkeiten eine erhöhte Infektionsgefahr besteht, müssen Arbeitgeber Ihren Beschäftigten zwingend die Möglichkeit einer arbeitsmedizinischen Vorsorge einräumen, die die Durchführung von Schutzimpfungen umfasst. Die Kosten hierfür trägt der Arbeitgeber.

Aber auch Angestellte, bei denen das Verletzungs- und Infektionsrisiko gering ist, haben das Recht auf arbeitsmedizinische Vorsorge. Auch bei der regelmäßigen Durchführung von Feuchtarbeiten ist ein Vorsorgetermin durchaus sinnvoll. Schon ab zwei Stunden Feuchtarbeiten pro Arbeitstag muss dem Arbeitnehmer diese Möglichkeit geboten werden.

Gesundheitsschutz in Sauna- und Badebetrieben

Badebetriebe und Saunen mit Schwimmbecken erfordern in der Regel eine aufwendige Wasseraufbereitung. Die Beachtung strenger Hygienemaßnahmen ist da unerlässlich, um Gäste und Mitarbeiter bestmöglich zu schützen. Achten Sie bei stationären Einrichtungen darauf, dass diese mit geeigneten Absaugvoreinrichtungen ausgestattet sind.

In nicht stationären Anlagen sollten Sie Ihren Mitarbeitern Atemschutzgeräte zur Verfügung stellen, wenn es zum offenen Umgang mit Wasseraufbereitungsmitteln kommt. Nur so können Sie diese vor gesundheitsschädlichen Stäuben schützen. Beachten Sie auch die Bereitstellung einer umfangreichen PSA bei der Durchführung von Reinigungsarbeiten.

Die Unfallversicherungsträger haben umfassende zusätzliche Richtlinien und Informationen für das Betreiben von Bädern und Saunen zusammengestellt. Lassen Sie sich von einer Fachkraft für Arbeitssicherheit beraten, um Ihre Mitarbeiter optimal zu schützen.

Alternativbetreuung in Beauty und Wellness – mit der BGW

In Betrieben von bis zu 50 Mitarbeitern ist es möglich, den Arbeitsschutz über die alternative bedarfsorientierte Betreuung abzuwickeln. Das ist gerade in den oft kleinen Unternehmen im Beauty und Wellness Bereich von Vorteil, da es größere Flexibilität und Kostenersparnis erlaubt. In sechs kompakten Lehreinheiten von je 45 Minuten lernen Führungskräfte alles rund um den Arbeits- und Gesundheitsschutz.

Die Themen reichen von arbeitsmedizinischen Aspekten wie Arbeitsunfällen, Gefährdungen am Arbeitsplatz und arbeitsmedizinischen Vorsorgen bis hin zu sicherheitstechnischen Informationen, z.B. zur Gefährdungsbeurteilung und dem Umgang mit elektrischen Betriebsmitteln.

Als offizieller Kooperationspartner der BGW bieten wir Ihnen das Modell der Alternativbetreuung an. Kontaktieren Sie uns gerne, wenn Sie weitere Fragen haben oder sichern Sie sich direkt online Ihren Seminarplatz. Wir freuen uns auf Sie!